ASF – Aufbauseminar

Probezeit

Fristen

Durchführung

Inhalt und Ziele

ASF Nachschulungsseminar für Fahranfänger

Die Fahrerlaubnis auf Probezeit

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung einer erstmalig erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1 (Krafträder bis 125ccm), A (Krafträder) oder B (Pkw). Eine nachträgliche Erweiterung dieser Fahrerlaubnisklassen hat keine Verlängerung der Probezeit zur Folge.

Die Fahrerlaubnisklassen M, L, T und S werden bei erstmaligem Erwerb nicht auf Probe erteilt. Erst bei einer Erweiterung dieser Fahrerlaubnisklassen tritt die Probezeitregelung in Kraft. Die zweijährige Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Aushändigung des Führerscheines).

Auffälligkeit während der Probezeit

Wird der Geschäftsführer einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb seiner Probezeit durch einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Regelverstöße auffällig, die laut Bußgeldkatalog mit mindestens 40,- Euro zu ahnden sind, erfolgt eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre sowie eine gleichzeitige Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dies gilt auch, wenn die Regelverstöße mit einem Fahrzeug der „eingeschlossen Fahrerlaubnisklassen“ begangen wurde. (Beispiel: B schließt die Klassen M, S & L mit ein).

 

Beispiele für “schwerwiegende Regelverstöße” (Katalog A)

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Nötigung (z.B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe
  • Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 20 km/h
  • Gefährdung Anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
  • Missachtung des Rotlichts an einer Ampel (nichthalten am Grünpfeilschild!)
  • Überholen im Überholverbot
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)

Beispiele für “weniger schwerwiegende Regelverstöße” (Katalog B)

  • ungesicherte Ladung (Urlaubsfahrt / Haustiere)
  • Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
  • Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes liegen 
    gebliebenes Fahrzeug
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen

Das Aufbauseminar - Fristen

In einer schriftlichen Anordnung wird der auffällig gewordene Fahranfänger dazu aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel nicht mehr als 8 Wochen) eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen.

Sollte der anordnenden Behörde diese Teilnahmebescheinigung nicht innerhalb der festgesetzten Frist vorgelegt werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um ein überschreiten der Frist zu verhindern, sollten der Beginn und die Dauer des Aufbauseminars (mindestens 14 Tage – höchstens 4 Wochen) berücksichtigt werden.

Die gesetzte Frist kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. unvermeidlicher Krankenhausaufenthalt) auf Genehmigung verlängert werden.
Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden.

Das Aufbauseminar - Durchführung

Ein Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) zwischen der 1. und der 2. Sitzung.
Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 Personen und höchstens 12 Personen um einen angemessenen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmern zu ermöglichen. 
Die Gesamtdauer des Seminars soll nicht weniger als 14 Tage und nicht mehr als 4 Wochen betragen, damit die Teilnehmer zwischen den Sitzungen die Gelegenheit erhalten über das Besprochene weiter nachzudenken, das eigene Fahrverhalten während ihrer Fahrten kritisch zu beobachten, erhalten Anregungen im Alltag auszuprobieren und Diskussionsvorbereitungen für die jeweils folgende Sitzung vorzunehmen.

Die Beobachtungsfahrt wird in 3er-Gruppen durchgeführt und findet mit Fahrschulfahrzeugen statt, damit technisch einwandfreie Fahrzeuge sowie der Schutz der Mitfahrer gewährleistet werden können. Sie dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung).

Von jedem Seminarteilnehmer wird erwartet, dass er an allen Teilen des Aufbauseminars vollständig teilnimmt, immer pünktlich ist, und weder alkoholisiert noch unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt sowie im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeitet. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten.

Um eine den Erfahrungsaustausch fördernde Atmosphäre zu schaffen, sind die Teilnehmer, der Seminarleiter sowie alle beim Seminar Anwesenden zur Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden verpflichtet.

Das Aufbauseminar - Inhalt und Ziele

Durch die Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger soll bei den Teilnehmern:

  • ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten
  • eine Veränderung der problematischen Einstellungen zum 
    Verhalten im Straßenverkehr
  • eine Förderung des Risikobewusstseins
  • eine Verbesserung der Gefahrenerkennung erreicht werden

Diese positive Entwicklung des Verhaltens im Straßenverkehr soll erfolgen durch:

  • Entwicklung eines positiven Leitbildes (“verantwortungsbewusster Fahrer / Fahrerin”)
  • Vergleich unterschiedlicher Fahrweisen
  • Verbesserung der Verkehrs- und der Selbstbeobachtung
  • Analyse gefährlicher Situationen zur Entwicklung von Vermeidungsstrategien
  • Auseinandersetzung mit alterstypischen Fahrverhaltensweisen und ihren Risiken
  • Verbesserung der Regelakzeptanz
  • Erarbeitung konkreter Verhaltensalternativen
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