Führerscheinklasse A
Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Die Führerscheinklasse A
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkteinstieg,
20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.
Nach 2 Jahren der Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre
Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.
Definition
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Die Führerscheinklasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung auf A2 nötig.
Definition
Leistung/Gewicht bis zu 0,2kW/kg.
Die Führerscheinklasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Wegfall der 80 km/h-Bergrenzung für 17- und 18- Jährige
Definition
Leichtkrafträder bis 125cc, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW.
Die Führerscheinklasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm, max. 45km/h bbH bzw. 4kW.
Definition
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm, max. 45km/h bbH bzw. 4kW.