Führerscheinklasse A

Klasse A

Klasse A2

Klasse A1

Klasse AM

Die Führerscheinklasse A

Mindestalter:
24 Jahre bei Direkteinstieg, 
20 Jahre bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2.

Nach 2 Jahren der Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 21 Jahre

Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden.

9

Definition

Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.

Die Führerscheinklasse A2

Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung auf A2 nötig.

9

Definition

Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von
Leistung/Gewicht bis zu 0,2kW/kg.

Die Führerscheinklasse A1

Mindestalter: 16 Jahre
Wegfall der 80 km/h-Bergrenzung für 17- und 18- Jährige

9

Definition

Leichtkrafträder bis 125cc, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis zu 15 kW.

Die Führerscheinklasse AM

Mindestalter: 16 Jahre

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm, max. 45km/h bbH bzw. 4kW.

9

Definition

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm, max. 45km/h bbH bzw. 4kW.

Unsere Fahrzeuge der Klassen A: