LKW Ausbildung Wuppertal

Sicherheitsregeln

Verbrauchsoptimiertes Fahren

Richtig reagieren in Notfällen

BKF Ausbildungsklassen BKF Besitzstandwarung

Seit dem 27.05.1971 bildet Günter Lkw-Fahrer, zunächst bei der Bundeswehr, aus. Seit dem 18.02.1972 wurde der Fahrlehrerschein auch für den zivilen Bereich gültig. Er war einfach zu jung! Vorbelastet durch seinen Vater, Fernfahrer, wurde die Lkw-Ausbildung in der Theorie genauso wie in der Praxis zu einem „Laster“.

Seit der Eröffnung unserer Fahrschule in 2003 haben wir nun schon etlichen Bewerbern zu dem begehrten Führerschein für Brummis verholfen. Im Laufe der Jahre wurden aber die Ausbildungsbereiche und auch die Anforderungen stetig verändert.

So bieten wir nun auch Zusatzausbildungen im Bereich der ADR- und Ladungssicherung-Ausbildung sowie Kurse für Stapler-Fahrer an.

Nun muss, seit dem 09.09.2009*, zusätzlich zum Führerschein noch eine Qualifikation vor der IHK erworben werden um auch gewerblich Güter transportieren zu dürfen.

Diese Qualifikation wurde für Fahrzeugführer von Bussen die gewerblich Personen transportieren bereits im September 2008 gültig.

Sowohl diese „beschleunigte Grundqualifikation“ als auch die nun gesetzlich geforderten Weiterbildungsmodule werden von uns angeboten.

Seit 2009 sind wir nun auch nach der AZWV/AZAV zertifiziert und dürfen somit als Bildungsträger Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern einlösen.

Diese Führerscheinausbildung wird über Bildungsgutscheine von den Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern gefördert.

Da wir überregional als Bildungsträger zugelassen und entsprechend nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, können sich auch Bewerber ausserhalb unseres Standortes bei uns anmelden.

Die Berufskraftfahrer-Ausbildungsklassen bei uns in Wuppertal

Führerscheinklasse C (Modul 6)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg und nicht mehr als 6 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg dürfen mitgeführt werden.

Führerscheinklasse CE (Modul 11)

Kombination der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750kg zulässiger Gesamtmasse.

Führerscheinklasse B/C (Modul 1)

“Dieser Bewerber besitzt noch keinen Führerschein!”

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500kg beträgt.

Für alle Führerscheine gelten unterschiedlichste Zulassungsvoraussetzungen. Diese müßen vor Beginn der Ausbildung bei jedem Bewerber geprüft und festgestellt werden.

*Besitzstandwarung Berufskraftfahrer

Klasse 3 wurde bis vor dem 31.12.1999 (auch nach Umschreibung auf Karte)

Alle Lkw-Klassen die zu 09.09.2009 ausgehändigt wurden. Alle danach erworbenen Lkw-Fahrerlaubnisse bedürfen der BKrFQG. Wer ist von der Anwendung des BKrFQG ausgenommen?

  1. Fahrten zu privaten Zwecken ohne die Absicht einen Gewinn zu erzielen. Liegt nur allein diese Absicht vor, fällt diese Fahrt unter das BKrFQG.
  2. Fahrlehrer, die diese Fahrzeuge im Rahmen von Ausbildungsfahrten lenken.
  3. Fahrer selbstfahrender Arbeitsmaschinen.
  4. Fahrer eines Abschlepp- oder Bergungsfahrzeugs – aber nur, wenn das ausführende Unternehmen im Kfz-Reparaturbereich tätig ist und die Durchführung von Abschlepp- und Bergungsfahrten einen Nebenzweck darstellt! Die Hauptbeschäftigung des (in den Reparaturvorgang einbezogenen) Fahrers darf ferner nicht im Führen von Kfz bestehen! Hol- und Bringdienste von Werkstätten sind ebenfalls ausgenommen.
  5. Übungsfahrten fallen nur dann unter die Ausnahmeregelung, wenn eine förmliche Inbetriebnahme im Sinne einer Erst- bzw. Wiederzulassung nach Umbau des Fahrzeugs noch nicht erfolgt ist. Maßgeblich ist die Verwendung von Überführungskennzeichen.
  6. Fahrer, die in der Land- und Forstwirtschaft oder Fischzucht eingesetzt werden – aber nur, wenn sie Beförderungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 GüKG durchführen (§2 Abs. 1 Nr. 6 GüKG befreit die Beförderung von Milch und Milcherzeugnissen durch landwirtschaftliche Unternehmen. §2 Abs. 1 Nr. 7 GüKG befreit die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern oder Erzeugnissen von der Erlaubnispflicht nach dem GüKG. Die Beförderung darf für eigene Zwecke oder für andere Betriebe dieser Art im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder eines Maschinenrings erfolgen. Die Ausnahme ist nur anwendbar, wenn das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers ist.
  7. Grundsätzlich gilt das BKrFQG auch für Fahrer, die für juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig sind. Im Einzelfall (z.B. Bauhof, Grünflächenpflege, Straßenmeistereien, Winterdienst) geltem jedoch Ausnahmen

Man sieht an dieser Auflistung, die nicht den Anspruch der Vollständigkeit hat, wie komplex diese Thematik ist. Es bedarf also bei jedem Einzelfall einer genauen Feststellung der Bedürnisse.

Fahrschule Habbecke Räume

» Wir sind die erste & einzige Fahrschule in Wuppertal, die von der Bezirksregierung eine staatliche Anerkennung für Berufskraftfahrer erhalten hat.

Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag: 16.00 - 19.00 Uhr

Theorieunterricht
Dienstag und Donnerstag: ab 19.00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Fahrschule Habbecke Wuppertal
Sollten Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Was unsere Kunden über uns sagen

Beste Fahrschule

"Beste Fahrschule in Wuppertal. Nette Leute, sehr gut organisiert."

Freundlich und gepflegt

"Ein sehr freundliches und vorallem geduldiges (speziell Andreas Bollmann) Team, bei dem sowohl die Theorie als auch die Praxis viel Spaß gemacht haben. Des Weiteren sind die Autos in sehr gepflegtem Zustand, ebenso die Räumlichkeiten. Ein großes Lob und Dank an die Fahrschule Habbecke!"

Super Chef

"Ein sehr netter Chef und ein tolles und freundliches Team."

Keine langweilige Theorie

"Eine super Fahrlehrerin wo ich mich immer wohl gefühlt habe; Theorie die nicht gelangweilt und Spaß gemacht hat; ein organisiertes Büro; eine super Ausbildung. Fettes Danke an euch!"