Führerscheinklasse D
Klasse D
Klasse DE
Klasse D1
Klasse D1E
Die Führerscheinklasse D
Große Busse Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 24 Jahre; 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation; 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km); 20 Jahre bei Ausbildung zum Buskraftfahrer; 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr. Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbeizt erforderlich: Ja, KLasse B
Beinhaltet Klasse: D1
Fahrzeugart
Große Busse Kraftfahrzeuge
Die Führerscheinklasse DE
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 24 Jahre; 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation; 21 Jahre nach Grundqualifikation oder beschl. Grundqualifikation (Beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km); 20 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, bzw. 18 Jahre mit Beschränkung auf 50 km im Linienverkehr. Es gelten weitere Einschränkungen und Auflagen.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbeizt erforderlich: Ja, mind. KLasse D
Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
Fahrzeugart
Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG
Die Führerscheinklasse D1
Kleine BusseKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, 18 Jahre (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbeizt erforderlich: Ja, KLasse B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Fahrzeugart
Kleine BusseKraftfahrzeuge
Die Führerscheinklasse D1E
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter: 21 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer; 18 Jahre (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbeizt erforderlich: Ja, KLasse D1
Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von Klasse C1
Fahrzeugart
Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG