Führerscheinklasse L | T
Klasse L
Klasse T
Die Führerscheinklasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung: Keine
Fahrzeugart
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Die Führerscheinklasse T
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Mindestalter: 16 jahre für bbH 40 km/h // 18 Jahre für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Bfristung
Vorbeizt erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: L, M, S
Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeismaschinen.