Führerscheinklasse L | T

Klasse L

Klasse T

Die Führerscheinklasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

Befristung: Keine

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Fahrzeugart

 Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land – oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.

Die Führerscheinklasse T

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h

b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 jahre für bbH 40 km/h // 18 Jahre für bbH 60 km/h

Geltungsdauer: ohne Bfristung
Vorbeizt erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: L, M, S

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Fahrzeugart

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeismaschinen.